15 Okt Werbepylon Nürnberg
Ist ein Werbepylon in Nürnberg genehmigungspflichtig?
Für Leuchtreklame und Werbesysteme gibt es in Nürnberg klare Vorgaben. Auch Werbepylone, beleuchtet oder unbeleuchtet, sind in Nürnberg nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) baugenehmigungspflichtig. Selbst die Veränderung bestehender Werbeanlagen, wie einen Werbepylon neu zu beschriften oder einen neuen Geschäftsnamen einzusetzen, setzt eine Genehmigung voraus. Wird der Werbepylon in Nürnberg in Privaträumen, wie einem Bürogebäude oder einem Ärztehaus platziert, benötigt es natürlich keine Baugenehmigung. Ansonsten ist bei der Planung eines Werbepylonen in Nürnberg das Genehmigungsverfahren einzuhalten.
Wer ist zuständig für die Genehmigung eines Werbepylonen in Nürnberg?
In Nürnberg ist das Dienstleistungszentrum Bau (DLZ BAU) für die Genehmigung von Werbepylonen und Leuchtreklame zuständig. Bei Fragestellungen zu Leuchtreklame und Werbepylonen Nürnberg unterstützt ein qualifizierter Entwurfsverfasser den Antragsteller. Kostenlose Broschüren des DLZ BAU geben ebenfalls Aufschluss über das Genehmigungsverfahren für Werbepylonen in Nürnberg. Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 2 unzulässige Werbeanlage, wie einen Werbepylon in Nürnberg errichtet, kann mit hohen Geldbußen bis zu 500.000 Euro belegt werden. Es handelt sich nach Artikel 79 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO um eine Ordnungswidrigkeit.
Wo in Nürnberg greift die Werbeanlagensatzung (WaS) bei Werbepylonen?
Grundsätzlich gilt für alle öffentlichen Bereiche die Werbeanlagensatzung beim Anbringen eines Werbepylonen in Nürnberg. Die Regelung der Werbeanlagensatzung (WaS) muss für die Errichtung eines Werbepylonen in Nürnberg eingehalten werden. Lediglich in einigen Städten, Gewerbe- und Industriegebieten in Nürnberg, mit individuellem Bebauungsplan, gelten eigene Vorgaben, soweit der Werbepylon nicht in die freie Landschaft wirkt. Dies sind zum Beispiel: Gewerbe- und Industriegebiete ohne Wohn- und Handelsnutzungen in Nürnberg, der Hafen in Nürnberg, der Nürnberger Flughafen, Sportplätze in Nürnberg und die Nürnberger Messe.
Besondere Auflagen für Werbepylone in Nürnberg:
• Werbepylone mit einer Höhe von mehr als drei Meter dürfen in Nürnberg grundsätzlich nicht in der Altstadt im Bereich Färberstraße und Breite Gasse, in der Südstadt Nürnberg, um den Aufseßplatz und die Wölckernstraße aufgestellt werden.
• Auf den Großplätzen in Nürnberg: Am Plärrer, Willy-Brandt-Platz, Rathenauplatz, Bahnhofsplatz und Nelson-Mandela-Platz darf ein Werbepylon über drei Meter Höhe nicht platziert werden.
• In Gebieten mit überwiegender Wohn-, Büro- und Einzelhandelsnutzung in Nürnberg sind Werbepylonen bis zu einer maximalen Höhe von fünf Metern möglich.
• Vorwiegend gewerblich geprägte Gebiete in Nürnberg bieten die Option Werbepylonen bis zu einer Höhe von sieben Metern aufzustellen.
Welche Formulare sind für die Baugenehmigung eines Werbepylonen Nürnberg erforderlich?
Die offizielle Checkliste für Anträge auf Werbeanlagen gibt einen sehr guten Überblick, um den Werbepylon in Nürnberg beim Bauamt genehmigen zu lassen. Neben dem Antragsformular wird ein Auszug aus dem Katasteramt, eine Plandarstellung und Beschreibung des Werbepylonen mit Detailzeichnung und Fotos benötigt.
Die Übersicht zur Baugenehmigung eines Werbepylonen in Nürnberg wurde auf Basis der Werbeanlagensatzung erstellt. Auf Kundenwunsch übernehmen die kompetenten Mitarbeiter von Werbesysteme Schmid GmbH gerne die Planung und Baugenehmigung des Werbepylonen in Nürnberg, der Leuchtreklame oder der gesamten Außenwerbeanlage. Sie sind an einem Werbepylon im Raum Nürnberg interessiert? So nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.