LED Lichtwerbung – Werbepylon Hamburg
Ob am Hamburger Flughafen, der Innenstadt rund um die Binnenalster oder der neuen Elbphilharmonie. LED Lichtwerbung ist allgegenwärtig. Während in großen Gebäuden vor allem LED Lichtwerbung, Video-Walls und Digital Signage zum Einsatz kommt, steht vor den Gebäuden der Werbepylon als leuchtender Wegweiser. Und öfter, als man denkt, in Bayern von der Schmid Werbesysteme GmbH. Als Full-Service-Anbieter arbeiten wir für Kaufleute in Hamburg ebenso wie für große Unternehmen und Konzerne.
Welche Werbeanlagen sind in Hamburg erlaubt?
Hier gilt es zwischen Werbung im Gebäude und außerhalb zu unterscheiden. Sehr gerne werden inzwischen teilweise 10 Meter lange Video Walls im Gebäude eingesetzt. Und strahlen teilweise auch erlaubt auf die Straße. Hier gilt es jedoch mit Vorsicht zu agieren. Ansonsten spricht fast nichts gegen die unbegrenzte Lichtwerbung im Gebäude. Außerhalb des Gebäudes hat Hamburg eine strenge Werbeanlagensatzung. Verunstaltende Werbeanlagen sind grundsätzlich verboten und viele Werbepylonen und Lichtwerbungen nur mit Ausnahmevorbehalt möglich. Werbung Richtung Alster ist fast immer unzulässig. Werbung auf öffentlichen Wegen ist eine Sondernutzung gemäß § 19 Hamburgisches Wegegesetz. Ferner regeln zahllose Gestaltungsverordnungen die unterschiedlichen Stadtgebiete in der LED Lichtwerbung. So gibt es die Neu-Altona Verordnung, Binnenalster-Verordnung, Deckstraßen Verordnung, Palmaille Verordnung, Alsterfleet-Verordnung, Rathausmarkt-Verordnung sowie die Verordnung des Sachsentors. Viele Verordnungen wurden kurz nach dem Krieg erstellt.
Wir sorgen für die Genehmigung der Lichtwerbung in Hamburg
Ob verfahrensfreie Werbeanlagen oder nach Genehmigungsverfahren gemäß § 61 oder 62 HBauO. Selbst bei Sondernutzungserlaubnis nach hamburgischem Wegegesetz oder Denkmalschutzgesetz können wir erfolgreich versuchen ihre Werbeanlage genehmigen zu lassen. Denn jedem Unternehmer ist öffentliche Werbung gestattet. Dies ergibt sich schon aus dem Grundsatz der Gewerbefreiheit. Baurechtliche Vorschriften sind in Hamburg zu beachten und die Schmid Werbesysteme GmbH setzt diese zur Zufriedenheit der Behörde und des Auftraggebers um. Mehr zu den Vorgaben der Hansestadt Hamburg bezüglich Werbeanlagen finden Sie hier: Bauprüfdienst Werbeanlagen. Die Umsetzung stellt für uns kein Problem dar. Und nach der Baugenehmigung und der Erlaubnis der Wegeaufsichtsbehörde in Hamburg kann mit der Montage der Leuchtreklame, Lichtwerbung oder Werbepylone begonnen werden.